Bei der Mitgliedervollversammlung am 16.03.2023 wurden neue Beiträgssätze ab 01.01.2024 beschlossen. Darüber hinaus müssen Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren (im Jahr 2024 sind dies alle Jahrgänge ab 2008) acht Arbeitsstunden im Jahr erbringen. Falls diese nicht geleistet werden (können), so werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 25 Euro in Rechnung gestellt. (Siehe auch den Beitrag "Arbeitsstunden").
Erwachsene (ab 18 Jahre) | 180 Euro | ||
Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft mit gleicher Adresse | 320 Euro | ||
Familienbeitrag 1 Kind (bis 15 Jahre) | 360 Euro | ||
Familienbeitrag 2 und mehr Kinder (bis 15 Jahre) | 390 Euro | ||
Kinder bis 15 Jahre (ohne Eltern als Vereinsmitglied) | 50 Euro | ||
Jugendliche ab 16 bis 18 Jahre (zzgl. 8 Arbeitsstunden) | 50 Euro | ||
Schüler, Azubis, Studenten ab 18 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (gegen Nachweis und zzgl. Arbeitsstunden) | 75 Euro | ||
Passive Mitglieder | 40 Euro | ||
Gast ab 18 Jahre (Kinder gegen Spende in Jugendkasse) | 10 Euro |
Mitgliedsbeiträge gelten ab 1. Januar 2024