Bei der außerordentlichen Mitgliedervollversammlung am 17.10.2014 wurden neue Beiträgssätze beschlossen. Darüber hinaus müssen Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren (im Jahr 2019 sind dies alle Jahrgänge ab 2003) acht Arbeitsstunden im Jahr erbringen. Falls diese nicht geleistet werden (können), so werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 15 Euro in Rechnung gestellt. (Siehe auch den Beitrag "Arbeitsstunden").
Erwachsene (ab 18 Jahre) | 165 Euro | ||
Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft mit gleicher Adresse | 290 Euro | ||
Familienbeitrag 1 Kind (bis 15 Jahre) | 330 Euro | ||
Familienbeitrag 2 und mehr Kinder (bis 15 Jahre) | 360 Euro | ||
Kinder bis 15 Jahre (ohne Eltern als Vereinsmitglied) | 50 Euro | ||
Jugendliche ab 16 bis 18 Jahre (zzgl. 8 Arbeitsstunden) | 50 Euro | ||
Schüler, Azubis, Studenten ab 18 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (gegen Nachweis und zzgl. Arbeitsstunden) | 75 Euro | ||
Passive Mitglieder | 40 Euro | ||
Gast ab 18 Jahre (Kinder gegen Spende in Jugendkasse) | 10 Euro |
Mitgliedsbeiträge gelten ab 1. Januar 2015